1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BMB Handels GmbH, FN 321195x, (kurz “BMB” genannt). Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.

2. Angebote, Preis und Versandkosten
Alle Angebote sind freibleibend; Kostenvoranschläge sind unverbindlich. BMB ist berechtigt, Mindestabnahmemengen festzulegen. Die Berechnung des Preises erfolgt in Euro (€). In den Preisen sind die jeweils gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer und allfällige Zölle nicht enthalten. Die Preise verstehen sich ab Lager, inklusive Verpackung, ausgenommen empfindliche und verpackungsintensive Produkte, bei denen die Verpackung besonders berechnet wird und exklusive Versandkosten. Die Versandkosten sind vom Auftraggeber/Käufer zu bezahlen. Sollte der Käufer/Auftraggeber „Expresszustellung“ wünschen, so hat er dies bei der Bestellung anzugeben und hat der Auftraggeber/Käufer auch die Mehrkosten zu tragen.  BMB hält sich vor, bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstigen Abgaben, die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Tritt während der Laufzeit dieses Vertrages eine Entwertung der zugrundeliegenden Währung ein, so ist BMB berechtigt, eine dieser Entwertung entsprechende Erhöhung des Preises für die noch nicht ausgelieferte Warenmenge vorzunehmen. Wiederspricht der Käufer/Auftraggeber, ist BMB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unterlagen betreffend Planungen, wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen usw., sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Eigentums-und Urheberrechte an allen mit der Durchführung eines Auftrags zusammenhängenden Unterlagen verbleiben BMB. Diese Unterlagen sind Dritten nicht zugänglich zu machen und auf Verlangen von BMB zurückzustellen. BMB ist nicht verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber/Käufer übergebenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zur prüfen.

3. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BMB festgelegt. Zusatzvereinbarungen sind ungültig. Ergibt sich im Zuge der Planungsarbeiten, dass aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen der Auftrag geändert oder erweitert werden muss, so ist BMB berechtigt, den Auftrag in jenem Umfang auszuführen, den er nach seinem fachlichen Ermessen als im Interesse des Auftraggebers/Käufers liegend annehmen kann. Für einen darüber hinausgehenden Auftragsumfang muss die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers/Käufers eingeholt werden. Stimmt der Auftraggeber/Käufer einer solchen Änderung des Auftrages nicht zu, so ist BMB berechtigt, die bis dahin geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen und eine weitere Durchführung des Auftrages abzulehnen.

4. Lieferung
Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wurde eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller vom Auftraggeber/Käufer zu besorgenden Unterlagen oder Materialien, Klärung aller technischen Fragen und nicht vor Eingang einer allfälligen Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Auftraggeber/Käufer die Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde.  Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, BMB fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Krieg, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Feuerschäden und behördliche Verfügungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, welche den Versand der Ware behindern, entbinden BMB für die Dauer der Störung von der Verpflichtung der Lieferung bzw. verschiebt sich der Liefertermin in diesen Fällen. Der Liefertermin verschiebt sich auch, wenn der Auftraggeber/Käufer mit seinen obliegenden Pflichten z.B. Übergabe von Unterlagen oder anderen Arten der Mitwirkung in Verzug gerät. Verzögert sich die Abnahme der Waren aus Gründen, die BMB nicht zu vertreten hat, so werden dem Auftraggeber die angemessenen Verwahrungskosten beginnend ein Monat nach Anzeige der Fertigstellung, berechnet.

5. Versand
BMB behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Der Käufer/Auftraggeber trägt die Transportgefahr nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Risiken von Bruch und Schwund während des Versandes.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen vereinbart. Bei Ratenvereinbarungen führt Verzug mit einer Rate zum Terminverlust. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn BMB über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Mahnkosten gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers.  Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber/Käufer nur zu, wenn die Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird die vertragliche Leistung auf Verlangen des Auftraggebers/Käufers einem Dritten in Rechnung gestellt, so haftet der Auftraggeber/Käufer trotzdem als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag gegenüber BMB.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle Warenlieferungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von BMB. Der Käufer/Auftraggeber ist zur Verfügung und zur Weiterveräußerung der Waren im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Auftraggeber/Käufer tritt hiermit seine Rechte aus der Weiterveräußerung der Waren an BMB ab. Diese Zession ist dem Schuldner des Auftraggebers/Käufers auf Verlangen schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber/Käufer ist verpflichtet, BMB alle Unterlagen zur Geltendmachung der Forderung zu übergeben. Von einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist BMB unverzüglich Mitteilung zu erstatten. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Produkte gegen jeden Schaden zu versichern. Seine Forderungen aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit an BMB ab. Der Auftraggeber/Käufer haftet für alle Nachteile, die BMB bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes entstehen.

8. Gefahrübergang
Die Gefahr für die gelieferte bzw. bearbeitete Sache geht mit Verzug des Auftraggebers/Käufers auf diesen über. Der Auftraggeber/Käufer kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 3 Wochen, nachdem ihm die Anzeige der Fertigstellung oder die Rechnung zugegangen ist, die Waren vom Auftragnehmer oder einer von dieser bezeichneten Stelle abholt. Wird die Sache nicht innerhalb dieser Frist vom Auftraggeber/Käufer abgeholt, ist BMB zum Selbsthilfeverkauf berechtigt. Weitergehende Schadenersatzansprüche von BMB bleiben vorbehalten. Verzug des Auftragsgebers/Käufers tritt auch dann ein, wenn er BMB notwendige Teile, deren Übergabe er zugesagt hat, nicht rechtzeitig übergibt.

9. Gewährleistung
Ist der Gegenstand der Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat BMB das Recht, entweder den Mangel zu verbessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt der Verbesserungsversuch fehl und will BMB keinen Ersatz leisten, so kann der Auftraggeber/Käufer Wandlung oder Preisminderung verlangen. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, BMB oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Fall eines beidseitig unternehmensbezogenen Geschäftes, abweichend von den Vorschriften der §§ 922ff ABGB 6 Monate.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus:
•    dass der Mangel BMB unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird;
•    dass der Auftraggeber/Käufer alle Auflagen von BMB in Bezug auf den Vertragsgegenstand (Wartungsvorschriften, etc.) beachtet hat;
•    dass keine Verbesserungsarbeiten ohne Genehmigung von BMB vorgenommen wurden;
•    dass der Auftraggeber/Käufer die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen eingehalten hat.

BMB übernimmt weiters keine Gewährleistung von nicht von ihr zu vertretenden Mängeln, insbesondere hervorgerufen durch:
•    unsachgemäße Bedienung durch den Käufer/Auftraggeber oder Dritte;
•    höhere Gewalt, Elementarschäden, Wasserschaden, Brand, Sturz, usw.;
•    Einbau von Teilen fremder Herkunft;
•    Nichtbefolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung des gelieferten Produktes;
•    Störung der hauseigenen Installationen und Einrichtungen. Bei unternehmensbezogenen Geschäften sind zudem die Vorschriften des § 377 UGB zu beachten.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist 2372 Gießhübl. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für 2372 Gießhübl sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

11. Datenverarbeitung
Der Käufer/Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass bei BMB personen- und firmenbezogene Daten aller Kunden über EDV gespeichert und verarbeitet werden.